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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I – GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc., sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gasthaus Almensee GmbH.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II – VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags des Kunden durch die Gasthaus Almensee GmbH zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern den Gasthaus Almensee GmbH eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

3. Die Gasthaus Almensee GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Gasthaus Almensee GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten haben, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gasthaus Almensee GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Gasthaus Almensee GmbH beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Gasthaus Almensee GmbH auftreten, wird die Gasthaus Almensee GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Gasthaus Almensee GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.

4. Alle Ansprüche gegen die Gasthaus Almensee GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gasthaus Almensee GmbH beruhen.

 

III – LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Die Gasthaus Almensee GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von den Gasthaus Almensee GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Gasthaus Almensee GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Gasthaus Almensee GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3. Rechnungen der Gasthaus Almensee GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Gasthaus Almensee GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug sind die Gasthaus Almensee GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen

Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Den Gasthaus Almensee GmbH bleibt der Nachweis eines Schadens vorbehalten.

4. Die Gasthaus Almensee GmbH sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 30% der Vertragssumme und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind die Gasthaus Almensee GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Gasthaus Almensee GmbH aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

IV – RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit den Gasthaus Almensee GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gasthaus Almensee GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Gasthaus Almensee GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte,

Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen den Gasthaus Almensee GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Gasthaus Almensee GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber den Gasthaus Almensee GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, sind die Gasthaus Almensee GmbH berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menü / Buffetpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü / Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü oder das preiswerteste Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so sind die Gasthaus Almensee GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% derTagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V – RÜCKTRITT DER GASTHAUS ALMENSEE GMBH

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, sind die Gasthaus Almensee GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von den Gasthaus Almensee GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so sind die Gasthaus Almensee GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner sind die Gasthaus Almensee GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

– Höhere Gewalt oder andere von den Gasthaus Almensee GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;

– die Gasthaus Almensee GmbH begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gasthaus Almensee GmbH zuzurechnen ist;

– ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Gasthaus Almensee GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI – ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Gasthaus Almensee GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gasthaus Almensee GmbH.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden wird von den Gasthaus Almensee GmbH bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der Abrechnung anerkannt. Bei später mitgeteilten Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind die Gasthaus Almensee GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmen die Gasthaus Almensee GmbH diesen Abweichungen zu, so können die Gasthaus Almensee GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die  Gasthaus Almensee GmbH trifft ein Verschulden.

VII – MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit den Gasthaus Almensee GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII – TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

1. Soweit die Gasthaus Almensee GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.

Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Gasthaus Almensee GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Gasthaus Almensee GmbH bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Unternehmens gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Gasthaus Almensee GmbH diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Gasthaus Almensee GmbH pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Gasthaus Almensee GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Gasthaus Almensee GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Gasthaus Almensee GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an von den Gasthaus Almensee GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Gasthaus Almensee GmbH diese Störungen nicht zu vertreten haben.

IX – VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im gesamten Außengelände. Die Gasthaus Almensee GmbH übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der  Gasthaus Almensee GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Gasthaus Almensee GmbH berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so sind die Gasthaus Almensee GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Gasthaus Almensee GmbH abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, dürfen die Gasthaus Almensee GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Gasthaus Almensee GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X – HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Die  Gasthaus Almensee GmbH können vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Bereitstellung der Räumlichkeiten

  1. Raummiete Saal: 500,-€. Der Umsatz an Speisen und Getränken der Veranstaltung wird mit 250,-€ der Raummiete verrechnet.
  2. Bei Buchung der Tagungspauschalen entfällt die Raummiete.

XII.  Nachtzuschläge Mitarbeiter

Wir berechnen ab 24 Uhr einen Nachtzuschlag pro Mitarbeiter/Stunde von 10,-€.

XIII – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Unternehmens „Die Gasthaus Almensee GmbH“.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Unternehmens

„Die Gasthaus Almensee GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Unternehmens „Die Gasthaus Almensee GmbH“.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.